Sitzungen im Bereich der Paarberatung können unter bestimmten Voraussetzungen als steuerfreie Heilbehandlung gelten – insbesondere, wenn sie präventiv oder psychotherapeutisch ausgerichtet sind. (Nach Heilpraktikergesetz gemäß § 4 Nr. 14 UStG)
Ob dies auf euren Fall zutrifft, klären wir gern im persönlichen Gespräch. Sitzungen sind sowohl vor Ort in Berlin als auch online möglich. Private Therapie mit eigener Kostenübernahme werden nicht Aktenkundig.
Das hat einen Vorteil, insbesondere bei Themen wie Berufsunfähigkeit, Verbeamtung oder Versicherungen.
Umfang, Frequenz und Dauer der Begleitung bestimmt ihr frei. Falls du oder ihr aktuell ein geringes Einkommen habt, sprecht mich bitte offen an. Wir finden gemeinsam eine Lösung, die zu eurer Situation passt.
Therapiekosten können unter bestimmten Bedingungen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Leistungen im Bereich Coaching und Beratung können – je nach beruflichem Zusammenhang – als Weiterbildungskosten absetzbar sein. Eine individuelle steuerliche Beratung durch einen Steuerberater wird empfohlen.
















